Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten.
Grundlage ist der internationale WCAG 2.2 Standard (Stufe AA) sowie die europäische Norm EN 301 549. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Alle Unternehmen, die Online-Dienste direkt an Verbraucher (B2C) anbieten, müssen die Anforderungen des BFSG erfüllen.
Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur rechtliche Schritte, sondern auch Reputationsschäden.
WCAG 2.2 definiert vier Prinzipien, die jede digitale Oberfläche erfüllen muss.
Von der Analyse über die technische Umsetzung bis zur Barrierefreiheitserklärung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
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