Seit 28. Juni 2025 in Kraft

Ihre Website muss jetzt barrierefrei sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit fast einem Jahr in Kraft und gilt ohne Übergangsfrist. Wer seine Website, seinen Online-Shop oder seine App noch nicht angepasst hat, verstößt bereits jetzt gegen das Gesetz und riskiert Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Jetzt Website prüfen lassenBin ich betroffen?
100.000 €
Max. Bußgeld
pro Verstoß
WCAG 2.2
Standard
Stufe AA
28.6.2025
Gültig seit
Verstöße jetzt abmahnbar
B2C
Fokus
Dienstleistungen für Verbraucher
Was ist das BFSG?

Das Gesetz das alle Online-Angebote betrifft.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten.

Grundlage ist der internationale WCAG 2.2 Standard (Stufe AA) sowie die europäische Norm EN 301 549. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Wichtige Fakten
Gesetz in Kraft28. Juni 2025
RechtsgrundlageEuropean Accessibility Act (EAA)
StandardWCAG 2.2 AA / EN 301 549
GeltungsbereichB2C Websites, Apps, Online-Shops
PflichtBarrierefreiheitserklärung auf der Website
Max. Bußgeldbis zu 100.000 €
Wer ist betroffen?

Diese Branchen sind direkt betroffen.

Alle Unternehmen, die Online-Dienste direkt an Verbraucher (B2C) anbieten, müssen die Anforderungen des BFSG erfüllen.

Online-Shops
Jeder Shop mit Kauf- oder Buchungsfunktion für Endkunden ist betroffen.
Dienstleister (B2C)
Websites die Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkaufen oder vermitteln.
Banking & Versicherung
Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister mit Online-Angeboten.
Streaming & Medien
Video-Plattformen, Musik-Dienste und digitale Medienangebote.
Personenbeförderung
Bahn, Flug, Bus: Buchungsportale für Reisen und Transport.
Gastro & Buchungsportale
Restaurants, Hotels und alle Plattformen mit Online-Reservierung.
Ausnahme: Kleinunternehmen
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro (oder entsprechender Bilanzsumme) sind weitgehend von den Pflichten ausgenommen. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Welche Risiken entstehen?

Verstöße haben ernste Konsequenzen.

Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur rechtliche Schritte, sondern auch Reputationsschäden.

hoch
Abmahnungen
Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können bei Verstößen kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen.
kritisch
Bußgelder bis 100.000 €
Behörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß verhängen. Bei mehreren Verstößen summiert sich das erheblich.
mittel
Reputationsschaden
Negative Presse und öffentliche Kritik können das Vertrauen Ihrer Kunden dauerhaft schädigen.
Was wird verlangt?

Die vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit.

WCAG 2.2 definiert vier Prinzipien, die jede digitale Oberfläche erfüllen muss.

WCAG 1.x
Wahrnehmbar
Alle Inhalte müssen für jeden erkennbar sein. Textalternativen für Bilder, ausreichender Farbkontrast, skalierbare Schrift.
WCAG 2.x
Bedienbar
Vollständige Tastaturbedienbarkeit, keine Zeitfallen, klare Navigation und ausreichend Zeit für Interaktionen.
WCAG 3.x
Verständlich
Klare Sprache, vorhersehbares Verhalten, Fehlermeldungen mit Hinweisen zur Korrektur.
WCAG 4.x
Robust
Technisch sauber gebaut, damit Hilfstechnologien wie Screenreader fehlerfrei funktionieren.
Pflicht: Barrierefreiheitserklärung auf der Website
Zusätzlich zu den technischen Anforderungen muss jedes betroffene Unternehmen eine Barrierefreiheitserklärung auf seiner Website veröffentlichen, die den aktuellen Stand der Umsetzung dokumentiert.

Wir machen Ihre Website BFSG-konform.

Von der Analyse über die technische Umsetzung bis zur Barrierefreiheitserklärung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Kostenloses Erstgespräch
So helfen wir

Unser Weg zu Ihrer barrierefreien Website.

1
Analyse
Barrierefreiheits-Audit
Wir analysieren Ihre aktuelle Website auf WCAG 2.2 Konformität und erstellen einen detaillierten Bericht mit Handlungsempfehlungen.
2
Entwicklung
Technische Umsetzung
Wir beheben alle identifizierten Barrieren: ARIA-Labels, Farbkontraste, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität und mehr.
3
Dokumentation
Barrierefreiheitserklärung
Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung und veröffentlichen sie auf Ihrer Website.
4
Wartung
Laufende Betreuung
Bei Änderungen oder neuen Inhalten stellen wir sicher, dass Ihre Website dauerhaft konform bleibt.
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Schreiben Sie uns kurz, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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